Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
- Anbieter der unter der Bezeichnung „Peleides.io“ angebotenen Leistungen ist Dominique Jean Midedji, DJM eCommerce, Hauptstrasse 137C, 8274 Tägerwilen, Schweiz, UID CHE-421.680.537 (nachfolgend „Peleides“ oder „Anbieter“).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Peleides-Plattform, insbesondere für Content-Management-Systeme, Webseiten, Webshops, Cloud- und Sicherheitsleistungen, Schnittstellen, Support sowie individuell beauftragte Entwicklungsleistungen.
- „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Peleides einen Vertrag schliesst. „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Die allgemeinen Regelungen gelten für alle Kunden. Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher bezeichnet sind, gelten ausschliesslich für die jeweilige Kundengruppe. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Verbraucherbestimmungen zugunsten des Verbrauchers vor.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Peleides ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungsangebot und Vertragsgegenstand
- Peleides stellt je nach gebuchtem Produkt eine cloudbasierte Plattform zum Erstellen, Betreiben und Verwalten von Webseiten und Webshops sowie ergänzende Module, Schnittstellen, Sicherheits- und Supportleistungen zur Verfügung.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Produktbeschreibung, dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einer gesonderten Leistungs- oder Servicevereinbarung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
- Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Inhalts- und Datenpflege, Designänderungen, Migrationen, neue Funktionen, Schnittstellenanpassungen, individuelle Programmierung, Rechts- oder Steuerberatung, sind nicht Bestandteil der Standardleistung.
- Peleides schuldet die vereinbarte technische Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, werblichen oder suchmaschinenbezogenen Erfolg.
3. Vertragsschluss und Vertragssprache
- Produktdarstellungen auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung der Leistung oder Annahme der Zahlung durch Peleides zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
- Bei individuellen Projekten kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots oder der Auftragsbestätigung zustande.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Vertragsunterlagen werden dem Kunden in Textform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
- Beratungen vor der Bestellung dienen der Vorbereitung. Zusagen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie in der Produktbeschreibung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung dokumentiert sind.
4. Kundenkonto und Vertretungsbefugnis
- Der Kunde muss vollständige und richtige Angaben machen und diese aktuell halten. Er muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
- Wer für ein Unternehmen oder eine andere Organisation handelt, versichert, zum Vertragsschluss und zur Verwaltung des Kontos befugt zu sein.
- Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff, verwendet sichere Passwörter und nutzt angebotene Mehrfaktor-Authentifizierung. Nutzerrechte sind regelmässig zu prüfen und nicht mehr benötigte Zugänge unverzüglich zu entfernen.
- Sicherheitsvorfälle, Verlust von Zugangsdaten oder vermutete unberechtigte Zugriffe sind Peleides unverzüglich zu melden.
- Peleides darf bei begründeten Zweifeln geeignete Nachweise zur Identität, Vertretungsbefugnis oder Kontozuordnung verlangen.
5. Aktivierung und Leistungsbeginn
- Die Aktivierung erfolgt nach technischer Einrichtung und Prüfung der erforderlichen Angaben manuell durch Peleides.
- Bei Unternehmern kann die Aktivierung unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgen.
- Bei Verbrauchern erfolgt die Aktivierung grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist. Widerspricht der Verbraucher dem Vertrag wirksam, erfolgt keine Aktivierung.
- Eine frühere Aktivierung für Verbraucher erfolgt nur, wenn hierfür ein gesondertes, gesetzlich wirksames Verlangen und die erforderlichen Bestätigungen vorliegen. Eine Regelung allein in diesen AGB ersetzt eine solche gesonderte Erklärung nicht.
- Angegebene Bereitstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
6. Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
- Standard-Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und werden monatlich abgerechnet, sofern im Angebot oder in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit zugehen.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Einmalkäufe, kostenfreie Inhalte und ausdrücklich abweichend vereinbarte Individualleistungen unterliegen nicht automatisch der Mindestlaufzeit nach Absatz 1.
- Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Peleides zusätzlich eine leicht zugängliche Online-Kündigungsmöglichkeit bereit.
- Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7. Preise, Steuern, Abrechnung und Zahlung
- Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise oder die Preise des individuellen Angebots. Die jeweilige Währung sowie enthaltene oder zusätzlich anfallende Steuern werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.
- Bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten bleibt der vereinbarte Preis während dieser Erstlaufzeit unverändert, sofern keine vom Kunden veranlasste Erweiterung des Leistungsumfangs erfolgt.
- Wiederkehrende Gebühren werden monatlich im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Nach Fälligkeit kann Peleides mahnen und eine weitere Zahlungsfrist von zehn Kalendertagen setzen. Die Mahnung kann eine Sperrandrohung enthalten. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist darf die betroffene Leistung verhältnismässig gesperrt werden.
- Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet.
- Der Kunde bleibt für Steuern, Abgaben und Pflichten aus seinen eigenen Verkäufen verantwortlich. Gebühren externer Zahlungs-, Versand- oder sonstiger Dienstleister sind nicht im Peleides-Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Individuelle Erweiterungen und Zusatzleistungen
- Neue Module, Funktionen, Schnittstellen, Migrationen, Inhaltsarbeiten und individuelle Anpassungen werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt.
- Peleides erstellt vor Beginn eine nachvollziehbare Aufwandsschätzung in Arbeitsstunden. Die Umsetzung beginnt erst nach Freigabe durch den Kunden.
- Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten und dokumentierten Arbeitsstunden zum vorab mitgeteilten Stundensatz.
- Sobald absehbar ist, dass die freigegebene Stundenschätzung um mehr als zehn Prozent überschritten wird, informiert Peleides den Kunden über Grund und voraussichtlichen Mehraufwand und holt vor weiteren Mehrstunden eine neue Freigabe ein.
- Ohne Freigabe werden Arbeiten oberhalb dieser Toleranz pausiert. Ausgenommen sind sofort erforderliche Massnahmen zur Abwehr eines akuten Sicherheitsrisikos; hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert.
9. Support und Service-Level
- Der in Standard-Abonnements enthaltene Support umfasst technische Störungsmeldungen und allgemeine Bedienungsfragen.
- Störungen können jederzeit über die von Peleides bereitgestellten schriftlichen Kontaktwege gemeldet werden. Die Bearbeitung erfolgt zu üblichen Geschäftszeiten; eine sofortige Reaktion oder feste Reaktionszeit ist nicht geschuldet.
- Beratungsgespräche, Schulungen und individuelle Bedienungshilfe erfolgen ausschliesslich nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Standard-Abonnements enthalten keine garantierte prozentuale Verfügbarkeit und keine garantierten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.
- Verbindliche Verfügbarkeitswerte, Reaktionszeiten, Servicegutschriften oder Eskalationswege bedürfen einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung („SLA“).
10. Verfügbarkeit, Wartung, Updates und Leistungsänderungen
- Peleides bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
- Notwendige Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und technisch erforderliche Wartungen dürfen durchgeführt werden. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit vorher angekündigt. Notfallwartungen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.
- Peleides darf Benutzeroberflächen, technische Abläufe und nicht wesentliche Funktionen aus sachlichem Grund weiterentwickeln, sofern Vertragszweck und wesentliche vereinbarte Funktionen erhalten bleiben.
- Erhebliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig in Textform angekündigt. Soweit gesetzlich erforderlich, erhalten Verbraucher eine ausdrückliche Zustimmungsmöglichkeit oder ein kostenloses Kündigungsrecht.
- Änderungen aufgrund zwingender gesetzlicher, regulatorischer, sicherheitsbezogener oder missbrauchsverhindernder Anforderungen dürfen erforderlichenfalls kurzfristig erfolgen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt richtige Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben und Testdaten rechtzeitig bereit.
- Der Kunde sichert eigene Endgeräte, Netzwerke und Systeme angemessen und hält von ihm verantwortete Software aktuell.
- Verzögerungen, Zusatzaufwand oder Schäden aus fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nur insoweit zulasten des Kunden, wie er sie verursacht hat.
- Peleides darf betroffene Fristen angemessen verschieben. Vor kostenpflichtigem Zusatzaufwand wird der Kunde informiert, soweit nicht eine sofortige Sicherheitsmassnahme erforderlich ist.
12. Kundeninhalte, Shopbetrieb und rechtliche Verantwortung
- Der Kunde bleibt für sämtliche von ihm eingestellten oder veranlassten Inhalte und Geschäftsvorgänge verantwortlich, insbesondere Produkte, Leistungen, Preise, Steuern, Bilder, Texte, Marken, Werbung, Lieferangaben, Impressum, Datenschutzinformationen, Widerrufs- und Rückgaberegeln.
- Verträge zwischen dem Kunden und dessen Endkunden werden unmittelbar zwischen diesen Parteien geschlossen. Peleides ist weder Verkäufer noch Marktplatzbetreiber der über Kundensysteme angebotenen Waren oder Leistungen.
- Der Kunde stellt sicher, dass Inhalte, Angebote und Datenverarbeitungen rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Peleides erbringt ohne ausdrücklichen Sonderauftrag keine Rechts- oder Steuerberatung und keine rechtliche Prüfung der Kundeninhalte.
- Peleides darf eindeutig rechtswidrige, rechtsverletzende oder sicherheitsgefährdende Inhalte nach Hinweis vorübergehend sperren oder entfernen. In dringenden Fällen ist eine sofortige Massnahme zulässig. Der Kunde wird informiert, soweit rechtlich und tatsächlich möglich.
- Der Kunde stellt Peleides von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Anspruch aus dem vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich stammt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
13. Drittanbieter und Schnittstellen
- Verträge mit Zahlungs-, Hosting-, Versand-, Warenwirtschafts-, Marketing-, Analyse-, CRM- oder sonstigen Drittanbietern schliesst der Kunde grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- Peleides ist nicht Vertragspartner dieser Drittdienste und haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Preise, Entscheidungen, Bedingungen oder Datenverarbeitung.
- Peleides ist nur für die ausdrücklich vereinbarte eigene technische Integration verantwortlich.
- Änderungen, Einschränkungen oder Sicherheitsvorgaben einer fremden Schnittstelle können Anpassungen erforderlich machen. Solche Anpassungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; andernfalls werden sie nach vorheriger Beauftragung als Zusatzleistung abgerechnet.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
- Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm erhobenen und in das System eingebrachten personenbezogenen Daten verantwortlich.
- Soweit Peleides personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die gesondert bereitgestellten Bedingungen zur Auftragsverarbeitung einschliesslich der Beschreibung der Verarbeitung, technischen und organisatorischen Massnahmen sowie der eingesetzten Unterauftragnehmer. Diese Vereinbarung wird verbindlicher Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
- Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist keine Einwilligung betroffener Endkunden. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen obliegen dem Kunden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
15. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und sicherheitsbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
- Zugriff erhalten nur Personen und Unterauftragnehmer, die ihn zur Leistungserbringung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit zulässig, wird die andere Partei vor einer Offenlegung informiert.
16. Rechte an Inhalten, Plattform und Entwicklungen
- Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten, Marken und Inhalten verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
- Peleides behält sämtliche Rechte an Plattform, Quellcode, Standardmodulen, Vorlagen, Schnittstellenkonzepten, Dokumentation und allgemein wiederverwendbaren Entwicklungen.
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die gebuchten Standardleistungen vertragsgemäss zu nutzen.
- Für vollständig bezahlte individuelle Entwicklungen erhält der Kunde ein dauerhaftes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für das vereinbarte Projekt. Quellcode, Exklusivität oder Eigentumsrechte werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Peleides darf allgemeines Know-how und nicht kundenspezifische Lösungen weiterverwenden, ohne vertrauliche Informationen des Kunden offenzulegen.
17. Datensicherung und Wiederherstellung
- Peleides erstellt grundsätzlich tägliche Sicherungen der von Peleides betriebenen Systeme und bewahrt diese regelmässig 30 Tage auf.
- Backups dienen der technischen Wiederherstellung und sind kein dauerhaftes Kundenarchiv. Ein bestimmter Wiederherstellungszeitpunkt oder vollständige Verlustfreiheit wird nicht garantiert.
- Der Kunde bleibt verpflichtet, in angemessenen Abständen eigene Exporte wichtiger Daten und Inhalte vorzunehmen.
- Eine Wiederherstellung nach einem von Peleides verursachten Systemfehler erfolgt ohne gesonderte Vergütung. Wiederherstellungen nach versehentlicher Löschung, Fehlbedienung oder Änderungswunsch des Kunden werden nach vorheriger Information als Zusatzleistung abgerechnet.
18. Abnahme individueller Leistungen
- Dieser Abschnitt gilt nur gegenüber Unternehmern.
- Individuelle Entwicklungen werden nach Bereitstellung zur Prüfung übergeben. Der Kunde prüft sie innerhalb von zehn Werktagen.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Unternehmer innerhalb dieser Frist keine konkret bezeichneten wesentlichen Mängel in Textform meldet, die produktive Nutzung aufnimmt oder die Abnahme ausdrücklich erklärt. Auf diese Folge wird bei Übergabe nochmals hingewiesen.
- Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.
19. Mängelrechte
- Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Mängelrechte für digitale Produkte und Dienstleistungen uneingeschränkt.
- Gegenüber Unternehmern beseitigt Peleides reproduzierbare, ordnungsgemäss dokumentierte Mängel innerhalb angemessener Zeit. Voraussetzung ist, dass der Mangel aus dem Verantwortungsbereich von Peleides stammt.
- Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung durch unzulässige Änderungen des Kunden, dessen Systeme, nicht unterstützte Drittsoftware oder einen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegenden Drittdienst verursacht wird.
20. Haftung
- Peleides haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aus ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Peleides nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Bei Datenverlust ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemässer eigener Datensicherung des Kunden entstanden wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Peleides.
- Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
21. Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, nicht verschuldetes Ereignis verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, aussergewöhnliche Hitzewellen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terror, behördliche Massnahmen, Arbeitskämpfe, Pandemien, flächendeckende Strom- oder Internetausfälle sowie erhebliche Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen.
- Die betroffene Partei ergreift zumutbare Gegenmassnahmen und informiert die andere Partei über Ursache und voraussichtliche Dauer, soweit dies möglich ist.
- Dauert die Beeinträchtigung so lange an, dass die Fortsetzung des betroffenen Leistungsteils objektiv unzumutbar wird, darf jede Partei diesen Leistungsteil ausserordentlich beenden. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
22. Sperrung und ausserordentliche Kündigung
- Eine ausserordentliche Kündigung ist bei schwerem oder wiederholtem Vertragsverstoss, dauerhaftem Zahlungsverzug trotz Nachfrist, rechtswidriger Nutzung, erheblichem Sicherheitsmissbrauch oder sonstiger objektiv unzumutbarer Fortsetzung möglich.
- Grundsätzlich ist vorher eine Abmahnung mit angemessener Frist zur Abhilfe erforderlich. Sie ist entbehrlich, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder der Verstoss so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung unzumutbar wäre.
- Bei akuter Sicherheitsgefahr, Missbrauch oder klar rechtswidriger Nutzung darf Peleides den Zugang vorübergehend sofort beschränken. Die Massnahme muss verhältnismässig sein.
- Eine Sperrung entbindet den Kunden nicht von bereits entstandenen Zahlungspflichten. Gesetzliche Minderungs-, Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
23. Vertragsende, Export und Löschung
- Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit eigene Daten im Rahmen der bereitgestellten Funktionen exportieren.
- Nach Vertragsende stellt Peleides auf Anfrage innerhalb einer Übergangsfrist von 30 Tagen einen üblichen maschinenlesbaren Export der eigenen Kundendaten bereit, soweit dies technisch möglich und gesetzlich zulässig ist.
- Zusätzliche Aufbereitung, Transformation oder Migration wird nach vorheriger Beauftragung als Zusatzleistung abgerechnet.
- Nach Ablauf der Übergangsfrist darf Peleides operative Kundendaten löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Sicherungskopien werden entsprechend den regulären Backup-Zyklen überschrieben oder gelöscht.
24. Änderungen der AGB, Leistungen und Preise
- Peleides darf diese AGB und technische Leistungen aus einem dokumentierten sachlichen Grund anpassen, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder Änderungen wesentlicher Drittanbieter.
- Gegenüber Unternehmern sind Änderungen zulässig, wenn Vertragszweck und wesentliche vereinbarte Funktionen erhalten bleiben. Über wesentliche nachteilige Änderungen wird mit angemessener Frist in Textform informiert; in diesem Fall erhält der Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Leistungsteil.
- Gegenüber Verbrauchern erfolgen Änderungen nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen. Wesentliche nachteilige Änderungen gelten nicht allein durch Schweigen als angenommen. Soweit erforderlich, holt Peleides eine ausdrückliche Zustimmung ein oder gewährt ein kostenloses Kündigungsrecht.
- Preise werden während der 24-monatigen Erstlaufzeit nicht erhöht, ausser der Kunde erweitert den Leistungsumfang. Danach darf Peleides Preise bei nachweislich veränderten Hosting-, Personal-, Sicherheits-, Lizenz- oder Drittanbieterkosten mit transparenter Vorankündigung anpassen. Betroffene Kunden erhalten ein angemessenes Kündigungsrecht.
25. Besondere Verbraucherinformationen
- Verbrauchern stehen die zwingenden Rechte des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu, sofern und soweit diese Rechte nicht wirksam abbedungen werden können.
- Informationen zu Gesamtpreis, monatlicher Abrechnung, Mindestlaufzeit, Kündigung und Leistungsbeginn werden vor Abgabe der Bestellung klar angezeigt.
- Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
- Für die Freischaltung gilt ergänzend Ziffer 5 dieser AGB.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der zwingende Schutz entzogen wird, den ihnen das Recht des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von DJM eCommerce in der Schweiz.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere wird kein ausschliesslicher Schweizer Gerichtsstand vereinbart, soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
27. Schlussbestimmungen
- Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsanlagen, SLA und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ergänzen diese AGB. Bei Widersprüchen geht die speziellere individuelle Regelung vor.
- Rechtserhebliche Mitteilungen erfolgen mindestens in Textform, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
